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 V L
Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte erhalten die VL-Leistungen meist nur anteilig. Wer neu in einen Job einsteigt, bekommt die VL oft erst nach Ablauf der Probezeit. Freie Mitarbeiter, Selbstständige und Rentner bekommen die Leistungen nicht.
Besonders lukrativ: Wer sich für einen Bausparvertrag, Aktienfonds oder die Tilgung eines Bausparkredits entscheidet, erhält staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage. Bedingung dafür: Das Einkommen darf während der siebenjährigen Sperrphase nicht größer als 17 900 Euro (Ehepaare 35 800 Euro) betragen. Dann zahlt der Staat allen Sparern mit Aktienfondssparplänen 18 Prozent auf die jährlichen Einzahlungen bis 400 Euro. Das sind maximal 72 Euro im Jahr. Bei Bausparverträgen liegt die Förderung bei 9 Prozent für Beiträge bis zu 470 Euro - also maximal 43 Euro im Jahr. Zusätzlich können Sparer hier noch die Wohnungsbauprämie kassieren: Pro Jahr zahlt der Staat 8,8 Prozent auf die jährlichen Einzahlungen - höchstens aber 45 Euro pro Jahr.
 VL vermögenswirksame Leistungen

Hamburg
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